26 Mrz Förderprogramm Gesunde Kommune
Windhundverfahren! Jetzt beantragen.
Mit in Kraft treten des neuen Präventionsgesetzes bieten die Krankenkassen Kommunen des Freistaats Bayern eine Projektförderung an. Richtwert sind jeweils mindestens 2 EURO pro Versicherten und Jahr an Ausgaben für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (gemeint sind hier „für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports) und betriebliche Gesundheitsförderung.
Den Kommunen eröffnet sich damit erstmals ein Finanzierungsinstrument, den sozialen Anspruch Gesunde Kommune offensiv umsetzten zu können.
Wir unterstützen Sie gerne bei…
- der Antragstellung
- der Erarbeitung eines Handlungskonzeptes
- der Einbindung der Bürgerschaft
- der Umsetzung der formulierten Projekte.
Die verfügbaren Mittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben. Es empfiehlt sich also, schnell zu sein. Weitere Infos zum Förderprogramm und unseren Leistungen finden Sie in unserem Flyer „Die gesunde Kommune“.
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