Mit in Kraft treten des neuen Präventionsgesetzes bieten die Krankenkassen Kommunen des Freistaats Bayern eine Projektförderung an. Richtwert sind jeweils mindestens 2 EURO pro Versicherten und Jahr an Ausgaben für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (gemeint sind hier „für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports) und betriebliche Gesundheitsförderung.
Den Kommunen eröffnet sich damit erstmals ein Finanzierungsinstrument, um den sozialen Anspruch Gesunde Kommune offensiv umsetzen zu können.